Samstag, Februar 04, 2012

Agio und Disagio

Agio: Aufgeld/Aufschlag bei Wertpapieren. Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag überschreitet bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs den inneren Wert der Anlage übersteigt. Auch das Aufgeld (Ausgabeaufschlag), das beim Kauf vieler Fonds vom Anleger zu zahlen ist, wird als Agio bezeichnet. Das Gegenteil ist Disagio.



Disagio: Disagio ist der Differenzbetrag zwischen Darlehenssumme und Auszahlungssumme. Ein Disagio von 5% bedeutet beispielsweise, dass von einem Kredit nur 95% ausgezahlt werden, aber 100% zurückgezahlt werden müssen. Bei einem Disagio handelt es sich um vorweggenommene Zinsen oder Kreditbearbeitungsgebühren. Für Selbstnutzer lohnt sich ein Disagio in der Regel nicht, da es keine steuerlichen Wirkungen entfalten kann. Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehört es zu den Werbungskosten. Wenn vor Ablauf der Zinsbindungsdauer das Darlehen zurückbezahlt und damit das Disagio noch nicht verbraucht ist, führt die Rückvergütung dieses Disagioteils aber wieder zu einem zu versteuernden Einkommen.



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