Arbeit-Geber-Darlehen
Arbeitgeberdarlehen: Vorteilhaft für Arbeitnehmer ist es, seinen Arbeitgeber in brenzlichen Finanzsituationen um ein zinsloses oder zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen zu bitten. In diesem Falle gibt der Arbeitgeber seinem Arbeiter/Angestellten einen Kredit und der Arbeitnehmer zahlt diesen wieder an den Arbeitgerber inkl. vorher vereinbarter Zinsen zurück. Sollten die Zinsen günstig sein, so ist der daraus resultierende Zinsvorteil für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn der Zinssatz dabei nicht unter dem Referenzzinssatz zurück bleibt. Liegt der vereinbarte Zins unter diesem Zinssatz, ist nur der ersparte Unterschiedsbetrag lohnsteuerpflichtig.
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