Ausbildungsfinanzierung durch Bildungskredit - Was ist das?
Für Studierende und Auszubildende und Schüler in einer fortgeschrittenen Ausbildung gibt es die Möglichkeit neben dem Bafög einen Bildungkredit zu beantragen. Der Bildungskredit dient vor allem dazu einem Student, Schüler oder Auszubildenden zu fördern die kein BAfög erhalten und diesem eine Beschleunigung bzw. Sicherung des Ausbildungsabschlusses zu ermöglichen.
Des weiteren soll er Personen helfen die bereits Bafög erhalten, aber aussergewöhliche Kosten für die Ausbildung aufbringen müssen (z.B. Kursmaterialien, Studiengebühren etc.), die Ausbildung zeitnah und ohne Probleme finanzieren zu können.
Das Einkommen der Eltern spielt bei der Vergabe und Bewilligung keine Rolle. Gleiches gilt für das Einkommen des Antragstellers (also des Students, Schüler oder Azubi). Die Höhe der Förderung ist begrenzt und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben.
Da ein Student oder ein Auszubildender meist keine Sicherheiten beiten und eine Bonitätsprüfung meist Negativ ausfallen würde bürgt der Bund gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt (Bundesgarantie). Das auszahlende Kreditinstitut ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW). An die KFw ist allerdings nicht der Kreditantrag zu richten. Der Antrag auf Bewilligung sollte an das Bundesverwaltungsamt gerichtet werden.
Wer kann die Finanzierung der Ausbildung mittels Bildungskredit beantragen
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung mittels einem Bildungkredit. Es werden nur Ausbildungen an Institutionen und Ausbildungsstätten gefördert die laut Bundesausbildungsförderungsgesetzes annerkannt sind. Gefördert werden im allgemeinen nur Vollzeitveranstaltungen (Vollzeitstudien und Vollzeitausbildungen). Wer also an einer Abendlichen Weiterbildung teilnimmt oder ein Teilzeitstudium durchführt sollte mit einer Ablehnung des Kreditantrags rechnen. Ein Bildungskredit wird maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres bewilligt.
Volljährige Schüler und Auszubildende können die Finanzierung der Ausbildung durch einen Bildungs-Kredit beantragen, wenn Sie bereits einen qualifizierten Berfusabschluss besitzen oder sich in einer Ausbildung befinden, deren Ziel die Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses ist. Der Antragsteller nuss sich in den letzten zwei Jahren seiner Ausbildung befinden. Es werden also nur die letzten zwei Jahre einer Ausbildung gefördert.
Studenten können den Kredit beantragen wenn Sie eine Fachhochschule, Hochschule oder Universität besuchen. Dies muss eine inländische Ausbildungstätte sein oder sie muss einer inlaändischen Ausbildungstätte gleichwertig sein. Zusätzlich muss eine der folgenden Kriterien gewährleistet sein:
- der Student muss ein Praktikum absolvieren das mit dem Studium in Zusammenhang ist
- der Student muss ein Zusatz, Aufbau oder Ergänzungsstudium betreiben werden und er muss bereits den Abschluss eines Grundstudiums haben
- Der Student muss bereits das Vordiplom bestanden haben bzw. er muss eine schriftliche Erklärung des Ausbildenden vorlegen aus der hervorgeht das im Rahmen des Studiums kein Vordiplom vorgesehen ist und das er die üblichen Leistungen innerhalb der srten zwei Studienjahre erbracht hat
- Der Student muss ein ein Master- oder Magisterstudium im Sinne des § 19 Hochschulrahmengesetzes oder ein Diplomstudium betreiben das im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Hochschulrahmengesetzes auf einem Grundstudium aufbaut (z.B: Master, Doktor etc.).
- Der Student muss das 12. Semester überschritten haben und die Ausbildung/das Studium innerhalb der maximalen Förderunsdauer durch einen Bildungskredit abschliessen können.
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