Avalkredit
Bei der Einräumung eines Avalkredits, auch Bürgschaftskredit genannt, fließt kein Geld. Vielmehr bürgt eine Bank einem Dritten gegenüber dafür, dass ihr Kunde seine Schulden bezahlen wird. Die Bank stellt also ihre Kreditwürdigkeit, d.h. ihren Namen, zur Verfügung. Die Provision für einen Avalkredit ist vergleichsweise gering. Avalkredite übernehmen Banken für ihre Kunden z.B. gegenüber Zollämtern und der Bundesbahn.
Der Unternehmer kann sich die beim Ankauf der Ware fälligen Verbrauchssteuern, Zölle und Frachtkosten stunden lassen, um sie später aus dem Verkaufserlös zu begleichen. Eine große Rolle spielen Avale auch im Auslandsgeschäft, wenn deutsche Anbieter Bank-Garantien stellen müssen, etwa für erhaltene Anzahlungen oder für die einwandfreie Durchführung des Auftrags. In allen diesen Fällen geht das Kreditinstitut bedingte Zahlungsversprechen ein: Eine echte Verbindlichkeit entsteht erst, falls der Kunde der Bank seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.
Bürgt also eine Bank mittels einem Avalkredit für einen Kunden, so muss die Bank erst zahlen, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllt.
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