Bankgeheimnis
Bankgeheimnis: Mit dem Bankgeheimnis verpflichtet sich eine Bank, gegenüber Dritten keine Auskunft über ihre Kunden zu geben. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, etwa bei Bankauskünften unter Kreditinstituten oder bei besonderen Anlässen. Als besonderer Anlass gilt zum Beispiel, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung ermittelt.
In Deutschland ist das Bankgeheimnis beziehungsweise Steuergeheimnis nicht gesetzlich fixiert, sondern Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde.
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