Dienstag, September 07, 2010

Infos rund ums Bausparen


Bagriffserklärungen:Bauspardarlehen, Baussparsumme, Bausparkassen


Bauspardarlehen/Bausparkredit: Das Bauspardarlehen ist ein objekt- und zweckgebundenes langfristiges Darlehen, das von Bausparkassen gewährt wird und in der Regel durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechtes gesichert ist Voraussetzung für den Erhalt eines Bauspardarlehens ist der Abschluss eines Bausparvertrages. Bauspardarlehen sind unkündbare und besonders zinsgünstige Darlehen, deren Zinssätze unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben sind.



Sondertilgungen können jederzeit vereinbart werden. Das Bauspardarlehen darf ausschließlich nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen (z.B. Neubau, Aus- und Umbau, Erwerb von Wohneigentum) verwendet werden. Der Bausparer zahlt während der Darlehenslaufzeit monatlich einen gleich bleibenden Betrag aus Zinsen und Tilgung.


Bausparkasse: Kreditinstitut nach § 1 des Kreditwesengesetzes, welches gemäß dem Gesetz über Bausparkassen nur Einlagen von Bausparern entgegennimmt. Mit diesen angesammelten Einlagen werden Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewährt.

Bausparsumme: Bausparverträge werden über eine vom Bausparer festgelegte Bausparsumme abgeschlossen. Sie umfasst das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen.





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