Dienstag, September 07, 2010

Beleihungsbegriffe


Beleihungsgrenze: Bezeichnung für den Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.




Der Beleihungswert, ist der Pozentsatz des Wertes einer Sicherheit, der als Gegenwert der Sicherheit gerechnet wird.
Beispiel:
Ein Grundstück dient bei einer Kreditvergabe als Sicherheit und hat einen Wert Verkehrswert von 100.000 Euro. Die Bank wird allerdings nicht diese vollen 100.000 Euro als Sicherheit anerkennen sondern nur einen gewissen Prozentsatz des Wertes. Bei Grundstücken und Häusern gilt hier ca. 80% als Richtwert (kann individuell schwanken). Die Bank erkennt als Sicherheit daher nur 80.000 Euro als Sicherheit an. Diese 80.000 Euro sind in diesem Fall die Beleihungsgrenze.

Beleihungsobjekt: Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.

Beleihungsunterlagen: Erforderliche Unterlagen für ein beliehenes Objekt: Lichtbilder, Flurkarte, Baubeschreibung, Grundrisse, Wohnflächenberechnungen und Kubatur, Grundbuchauszug, Feuerversicherungsnachweis, Teilerklärung bei Eigentumswohnungen.

Beleihungswert: Bei der Beleihung einer Sicherheit wird vom Kreditgeber einem Vermögensgegenstand, z.B. einem Grundstück ein bestimmter Wert, der Beleihungswert zugeordnet; dieser Wert bestimmt die Höhe der möglichen Beleihung. Der Beleihungswert soll den Verkehrswert des Beleihungsobjektes nicht überschreiten.




Webtip:
weitere Infos zum Thema Kredit jetzt online ansehen.

Hits: 476
Kommentare (0)Add Comment

Ihre Meinung? Schreiben Sie einen Kommentar
Kleiner | Grösser

security code
Bitte den obigen Code eintragen


busy

AGB und CO