Freitag, September 10, 2010

Kreditnebenkosten: Bereitstellungs-zins



Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen:
Bereitstellungs Zinsen sind Zinsen die Ihnen eine Bank berechnet wenn Sie eine gewisse Summe eines Darlehens (oder auch den gesamten Kredit) auf Abruf bereitgestellt haben möchten. Diese Kosten fallen also immer dann an, wenn Sie einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, aber über das Geld nicht sofort verfügen möchten, sondern das Geld bei Abruf von der Bank bekommen möchten.

Die Bereitstellungszinsen fallen immer nur auf die noch nicht abgerufene Kreditsumme an. Manche Banken gewähren dem Kunden auch erst eine Karenzzeit. Solange die Karenz-Zeit läuft, fallen keine Bereitstellungs-Zinsen an. Erst danach werden diese fällig.

Bei normalen Verbraucherratenkrediten sind Bereitstellungszinsen weniger der Fall. Häufig aber bei Baufinanzierungen. Denn hier werden Teilbeträge des Baudarlehens oft für gewisse Bauabschnitte benötigt. Der Kreditvertrag wird allerdings bereits vorher mit der Bank in Höhe der gesamten Baukosten abgeschlossen. Die Bank zahlt parallel zum Baufortschritt immer den Betrag aus, der benötigt wird. Auf das Geld das noch bei der Bank liegt und noch nicht benötigt wird, fallen die Bereitstellungszinsen an.





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