Berunfsunfähigkeit absichern in Kombination mit Renten- oder Lebensversicherung
Berufsunfähigkeit Versicherung - eigentständiger Vertrag gegenüber gekoppelten Policen
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Oft werden Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen mit einer Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung angeboten. Die Koppelung mit z.B. Lebensversicherungen ist gang und gebe.
Wenn jedoch die Beiträge zur Lebensversicherung nicht mehr gezahlt werden (z.B. Stundung), so entfällt meistens auch der Versicherungsschutz der BU-Versicherung. Ausserdem stellt eine Lebensversicherung meist eine Kapitalanlage dar. Eine BU-Police hingegen sichert Sie als Person ab. Beide Verträge in einem vereint macht die ganze Sache unflexibler und ausserdem teurer. Denn die Begründung das "kombinierte BU-Policen günstiger sind als Eigenständige" stimmt so nicht immer. Die Preisdifferenz wird geringer, weshalb man sich nicht der Flexibilität die ein eigenständiger Vertrag bietet berauben sollte. Denn möchten Sie Ihre Kapitalanlage kündigen, so kündigen Sie auch automatisch ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Möchten Sie dann nicht ohne BU-Absicherung darstehen so müssen Sie wieder eine komplette Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen, Beiträge werden Aufgrund vorangschrittenen Alters teurer und Fristen beginnen bei Null.
Erfüllt der Kombinationsvertrag (Leben oder Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeit) gar die Kriterien zur staatlichen Förderung (Rürup Rente) so wird eine Berufsunfähigkeitsrente nachgelagert besteuert. Je nachdem wann Sie Berufsunfähig werden kann dies die Besteuerung der Berufsunfähigkeits-Rente bis zu 100% bedeuten. Auf diese Verträge zahlen sie also die gleichen steuern wie auf eine ganz normale gesetzliche Altersrente. Zwar unterliegen auch eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen einer Besteuerung. Allerdings nur oberhalb der Freibeträge und zu einem geringeren Anteil.
Besser ist eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung. Hier bekommt man den Todesfall mitversichert. Gerade wenn Kredite und andere Verpflichtungen die Hinterbliebenen belasten würden, bietet sich diese Kombination an. Denn hier lässt sich umfassender Schutz zu günstigen Beiträgen erhalten und die Unabhängigkeit von Kapitalanlage und Risikoschutz (BU, Todesfall) bleibt erhalten.
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