Frage:
Was ist der unterschied zwischen einem "vereinbartem Dispokredit" und einem "geduldeten Überziehungskredit" ?
Antwort:
Der "vereinbarte Dispokredit" entspricht dem eigentlichen Dispositionskredit für ihr Girokonto. Solange Sie Ihr Girokonto in der Höhe dieses Kreditrahmens überziehen so zahlen Sie die ganz normalen Dispozinsen. Die Bank bietet Ihnen mit dieser Art Kredit ein dauerhaftes Kreditangebot an, das Sie ohne zu fragen, jederzeit in Anspruch nehmen können.
Man kann auch sagen hier herrscht eine vereinbarte Überziehung. Sollten Sie Ihr Konto noch höher überziehen wollen als die vereinbarte Kreditlinie so geraten Sie in den Bereich des geduldeten Überziehungskredits.
Der "geduldete Überziehungskredit" stellt kein Recht des Kunden dar. Wird dieser in Anspruch genommen, so duldet die Bank die Überziehung des Girokonto lediglich (wie es der Name bereits verrät). Sie haben als Kunde also keinen Anspruch auf diesen Kredit. Das Problem hierbei: sollten Sie den "geduldeten Überziehungskredit" in Anspruch nehmen wollen, oder vielleicht sogar in Anspruch nehmen müssen, so sind Sie von der Bank abhängig. Denn diese entscheidet dann über die weiteren Kontobewegungen, da es in dem ermessen der Bank liegt ob dieser Kredit gewährt wird.
Des weiteren fallen hier zusätzlich zu den Zinsen des "vereinbarten Dispokredites" weitere Überziehungsgebühren an. Dies macht den "geduldeten Überziehungs-Kredit" sehr teuer.
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