Konto auf Guthabensbasis
Wer heute am normalen Wirtschaftsleben voll teilnehmen möchte benötigt ein Girokonto. Ohne ein Konto ist es kaum möglich die finanziellen Verpflichtungen des normalen Lebens zu erfüllen. (z.B. Zahlung von Miete, Strom, Telefon, annehmen von Gehaltszahlungen des Arbeitgebers).
Wer heute Jedoch verschuldet ist oder negative Schufaeinträge hat, dem wird leider oft die Kontoeröffnung verwährt oder Er/Sie läuft Gefahr das das Konto seitens der Bank gekündigt wird. Grund: Für Banken sind solche Kunden meist ein Verlustgeschäft.
Eigentlich haben sich alle Banken einer Emfehlung angeschlossen auch dieser Personengruppe ein Konto (auf Gurhabensbasis) zur Verfügung zu stellen.
Die Verbände der Kreditwirtschaft sprachen im Jahre 1995 eine Emfehlung zum "Recht auf ein Girokonto" aus. (Link zur Emfehlung)
In dieser, vom zentralen Kreditausschuss ausgegebenen, Empfehlung erklären sich alle Banken dazu bereit jedermann ein Girokonto auf Guthabensbasis zur Verfügung zu stellen. Auch wenn auf Grund der höhe der Einkünfte oder eines negativen Schufaeintrags darauf zu schliessen ist, das die finanziellen Verhältnisse des Kunden eher schlecht sind.
Die Praxis zeigt jedoch, das diese Empfehlung von den Banken manchmal nicht beachtet wird.
Was aber tun wenn die Bank die Eröffnung eines Girokonto verweigert?
Sollte Ihnen ein Konto verwährt bleiben, so suchen Sie die Bank auf und weisen Sie auf die Empfehlung des ZKA und die Selbstverpflichtung der Bank hin, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen.
Wichtig auch: Versuchen Sie es bei mehreren Banken. Wird die Kontoeröffnunineng konsequent abgelehnt, so sollten Sie den Druck auf die Bank erhöhen und Ihr Anliegen schriftlich einreichen.
