Samstag, Februar 04, 2012

Girokonto ohne Schufa

Oft bekommen schlechte Kunden nur ein Konto auf Guthabensbasis oder werden abgelehnt



Kein Konto bekommen Wer heute am normalen Wirtschaftsleben teilnehmen möchte, benötigt ein Girokonto. Ohne ein Konto ist es kaum möglich die finanziellen Verpflichtungen des normalen Lebens zu erfüllen. (z.B. Zahlung von Miete, Strom, Telefon, annehmen von Gehaltszahlungen des Arbeitgebers).

Hat man hohe Schulden oder einen negativen Schufaeintrag, dann wird leider oft die Kontoeröffnung von der Bank verwehrt oder man läuft Gefahr, dass das Konto seitens der Bank gekündigt wird. Grund: Für Banken sind solche Kunden meist ein Verlustgeschäft.






Eigentlich haben sich alle Banken einer Empfehlung angeschlossen auch dieser Personengruppe ein Konto (auf Guthabensbasis) zur Verfügung zu stellen. Die Verbände der Kreditwirtschaft sprachen im Jahre 1995 eine Empfehlung zum "Recht auf ein Girokonto" aus.

In dieser, vom zentralen Kreditausschuss ausgegebenen, Empfehlung erklären sich alle Banken dazu bereit jedermann ein Girokonto auf Guthabensbasis zur Verfügung zu stellen. Auch wenn auf Grund der höhe der Einkünfte oder einer negativen Schufaauskunft darauf zu schliessen ist, das die finanziellen Verhältnisse des Kunden eher schlecht sind. Die Praxis zeigt jedoch, das diese Empfehlung von den Banken manchmal nicht beachtet wird.


Antrag abgelehnt: Was tun wenn die Bank die Eröffnung eines Girokonto verweigert?


Sollte Ihnen ein Konto verwehrt bleiben, so suchen Sie die Bank auf und weisen Sie auf die Empfehlung des ZKA und die Selbstverpflichtung der Bank hin, jedem ein Konto zur Verfügung zu stellen.

Hier finden Sie beim zentralen Kreditausschuss Informationen zum "Recht auf ein Girokonto". Unter anderem können Sie dort ein Beschwerdeformular ausdrucken mit dem Sie die Banken, welche die Eröffnung eines Kontos ablehnen, an den zentralen Kreditausschuss melden können.



Versuchen Sie es bei mehreren Banken. Wird die Kontoeröffnung konsequent abgelehnt, so sollten Sie den Druck auf die Banken erhöhen und Ihr Anliegen schriftlich einreichen. Oft hilft, wenn man der Bank schriftlich mitteilt, dass man diese Vorgehensweise nicht toleriert und gewillt ist, die Bank an verbrauchernahe Institutionen wie z.B. die Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest zu melden. Das könnte Sie auch interessieren:
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