Samstag, Februar 04, 2012

Was ist eine Grundschuld und wie funktioniert das?

Antwort:
Bei einer Grundschuld wird ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen der der eingetragenen Bank das Recht gibt, das entsprechende Grundstück zu versteigern und aus dem Erlös die Schulden eines Kreditnehmers zu tilgen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann.



Die Bank erhält sozusagen das Grundpfandrecht für das jeweilige Haus, Grundstück, Bauland etc.. Wichtig zu wissen: Bei der Eintragung einer Grundschuld verliert die Bank nicht automatisch das Recht zur veräusserung des Grundstücks sondern die Grundschuld bleibt bestehen, auch wenn die Schulden des Kreditnehmers bereits beglichen sind.

Die Bank muss die Grundschuld nur an den Eigentümer zurückgeben wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Daher sollte man am besten vor der Eintragung im Grundbuch mit der Bank abklären wie lange die Grundschuld bestand haben wird und dies schriftlich im Vertrag festhalten lassen oder sich die entsprechende Passage im Forumlar zur Grundbucheintragung zeigen lassen aus der hervorgeht das nach Tilgung aller Schulden der Grundbucheintrag gelöscht wird.

Leider versuchen Banken manachmal zusätzlich zur Grundschuld den Grundstückseigentümer zusätzlich auch persönlich haftbar zu machen. In diesem Falle würde man dann nicht nur mit dem Grundstück haften, sondern mit dem gesamten privaten Vermögen. Bevor Sie also einen Grundschuld Eintrag machen lassen sollten Sie sich vergewissern ob in dem entsprechenden Bankformular nicht vielleicht eine persönliche Haftung mitgefordert wird. Falls dies der Fall sein sollte so können Sie diese Klausel/Passage im Vertrag streichen. Die Bank kann dies nicht zur Bedingung für einen Grundschuldeintrag machen.



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