Frage:
Wer muss beim Missbrauch von Bank oder Kreditkarten haften und in welcher Höhe?
Antwort:
Meist bemerkt man den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte nicht sofort, für diesen Fall haftet man bei einem Verlust und den daraus folgenden Missbrauch nur mit maximal 50,00 Euro je Kreditkarte, bis die Kreditkarte als Verlust oder Diebstahl bei der Kreditkartengesellschaft gemeldet wurde.
Etwas anders sieht es bei den EC Karten aus, hier muss die Karte natürlich auch unverzüglich der Verlust oder Diebstahl gemeldet werden. Kommt es zu einem Missbrauch vor der Kartensperrung, so muss der Karteninhaber bei der Bank eine Mithaftung ablehnen und glaubhaft nachweisen, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, so kann die Bank eine vollständige Haftung für entstandene Schäden komplett ausschließlichen. Nach einer Kartensperrung haftet die Versicherung der Kreditinstitute für entstandene Schäden, die durch den Missbrauch der Karte entstanden sind.
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