Frage:
Kann ich einen Kredit nach Abschluss widerrufen/kündigen?
Antwort:
Ja. Eine Kündigung ist (auch nach Abschluss des Kreditvertrages) wirksam wenn Sie fristgerecht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Widerrufung des Kredites muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Hierbei gilt das Absendedatum der Widerrufserklärung als Stichtag (die Rechtzeitige Absendung ist also zu beachten).
Sie müssen hierbei dem Kreditinstitut keinen Grund mitteilen, sondern können ohne Angabe von Gründen den Kredit kündigen.
Die Fristen sind genau einzuhalten. Denn nur bei fristgerechter Widerrufung ist die Kündigung auch rechtens. Die zweiwöchige Frist beginnt ab dem Zeitpunkt an dem Sie das Kredit-Institut über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat und Ihnen Ihren Kreditvertrag ausgehändigt hat. Meist geschieht dies gemeinsam.
Die Belehrung über ihr Recht zum Widerrufen des Kredit-Vertrages muss schriftlich und gut sichtbar für den Verbraucher erfolgen. Eine kurze Klausel im kleingedruckten des Kreditvertrages genügt nicht um als Bank seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Die schriftliche Belehrung zum widerruf muss gut erkennbar für den Kunden sein und auch Namen und Anschrift des Institutes/Person enthalten welcher die Widerrufserklärung zuzusenden ist.
Erst wenn oben genannt Bedingungen erfüllt sind beginnt die zwei Wochen Frist. Wurden Sie nicht ordnungsgemäss üder Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt so haben Sie ein zeitlich unbeschränktes Recht auf Widerruf bis zum Zeitpunkt an dem die Bank die ordnungsgemässe Belehrung nachgeholt hat.
Hits: 2238
Kommentare (1)

Ihre Meinung? Schreiben Sie einen Kommentar
danke.