Dienstag, September 07, 2010

Die Lohnabtretung als Sicherheit bei Kreditgeschäften

Banken sichern gegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab bevor Sie einen Kredit bewilligen. Eine oft praktizierte Methode um der Bank Sicherheiten zu bieten ist die Forderungsabtretung.



Hierbei verpflichtet sich der Kreditnehmer dazu seinen Forderungsansprcuh gegenüber dem Arbeitgeber an die Bank abzutreten.

Ist dies Geschehen, so kann die Bank (falls der Kreditnehmer nicht mehr sein Raten zahlen sollte) diese Forderung beim Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitgeber überweist in diesem Falle den Lohn dann direkt an die Bank. Lediglich ein kleine Betrag (unterhalb der Pfändungsgrenze) bleibt dem Kreditnehmer im Fall der Fälle.

Sollte der Kredit-Kunde der Bank nicht mehr zahlen, so muss die Bank dem Arbeitgerber lediglich die Lohnabtretungsvereinbarung zuschicken. Hat der Arbeitgeber diese erhalten, muss er das Gehalt des Arbeitnehmers an die Bank überweisen. Der Vorteil für die Bank liegt bei der Forderungsabtretung vor allem darin, das Sie vor allen anderen Gläubigern Ihr Geld bekommt. Denn die Lohnabtretung wird als höherrangig angesehen und hat immer Vorrang (selbst vor Vollstreckungsmassnahmen und Pfändungen). Selbst wenn bereits eine private Insolvenz des Kredit-Kunden vorliegt, hat die Bank weiterhin Anspruch auf den Arbeitnehmerlohn.

Ein weiterer Vorteil für die Bank ist, das dies nicht erst abwarten muss bis ein Vollstreckungsverfahren gegen den Kreditnehmer eingeleitet wird um an Ihr Geld zu kommen. Sie kann sozusagen "selbst Pfänden". Die Vorlage des Lohnabtretungsformulars beim Arbeitgeber, das von Arbeitnehmer und Bank unterschrieben wurde reicht aus um den Lohn einkassieren zu können.
Dies kann soweit gehen, das Menschen die sich in einem guten Arbeitsverhältniss befinden zu Sozialfällen werden und sich vom Staat die nötige Grundversorgung zahlen lassen müssen.



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