Zwangsvollstreckung nach verkauftem Kredit nicht immer Rechtens
Die Zeiten sind längst vorbei, in den ein einmal aufgenommener Kredit in der Hand der Bank blieb, bei welcher das Darlehen aufgenommen wurde. Kredite werden inzwischen verkauft, an andere Institute, oder auch an Finanzinvestoren, die damit ihren Reibach machen möchte.
Die Änderungen bei der Schufa – Neue gesetzliche Regelungen werden nun umgesetzt
Die Auskunftei Schufa hat gerne gemacht was sie wollte, und wurde damit auch zur „GEZ in Sachen Schulden“. Längst war dies Verbraucherschützern böse aufgestoßen, aber es schien kein Kraut gewachsen gegen die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung, wie die Schufa sich. ursprünglich nannte.
Da die Schufa irgendwann machte, was sie wollte, und wild Daten zu sammeln begann, erließ der BGH bereits im Jahre 1985 ein maßgebliches Urteil, das in die Rechtssprechung einging als die „Schufa-Klausel“. Dies bedeutete, dass nur noch dann Daten an die Auskunftei übermittelt werden durften, wenn der Betroffene zuvor seine Einwilligung dazu gegeben hatte.