Verbraucherkreditrichtlinie bietet höheren Schutz beim Ratenkredit
Wer eine größere Anschaffung plant, hat nur in den seltensten Fällen die Möglichkeit, diese aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Passend dazu gibt es jetzt eine neue Verbraucherkreditrichtlinie, bei welcher die Finanzierung über einen Kredit aus Sicht des Verbrauchers etwas transparenter ist. Trotzdem gibt es immer noch Risiken, wenn ein Ratenkredit aufgenommen wird.
Kredite so attraktiv wie lange nicht mehr
Die weltweite Wirtschaftskrise hat Deutschland längst hinter sich gelassen. Dies spiegelt sich vor allem in der höheren Kauflust der Deutschen wider. Da die Kreditzinsen derzeit sehr niedrig sind, ist das Interesse an Ratenkrediten so hoch wie schon lange nicht mehr. Aber längst nicht jeder greift auf einen Kredit von einem seriösen Kreditinstitut zurück. Viele geraten auch in Versuchung, sich Geld bei einem Kreditvermittler zu leihen. Allerdings ist längst nicht jedes Angebot seriös und deswegen sollen Verbraucher dank der neuen Verbraucherkreditrichtlinie vor unseriösen Angeboten geschützt werden.
Besserer Schutz für Verbraucher
Bei der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG ist eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei bestimmten Arten von Finanzgeschäften vorgesehen. Bereits seit einigen Monaten gibt es diese gesetzliche Neuregelung, welche den Verbraucher nicht nur besser informieren sondern auch schützen soll.
So sieht die neue Richtlinie unter anderem vor, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Werbung von Kreditverträgen weitaus schärfer sind. Demnach darf in der Werbung nicht mehr länger nur eine einzelne Zahl in den Vordergrund gerückt werden. Vielmehr sollen Kreditvermittler dazu verpflichtet werden, alle Kosten, welche mit dem Kreditvertrag anfallen, anzugeben.
Auch die Verbraucherinformationen vor dem Vertragsabschluss sind ein wichtiger Bestandteil der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Hierbei muss die Verbraucherinformationen schriftlich erfolgen. Wichtige Daten, die im Vertrag eingetragen werden müssen, sind zum Beispiel Name und Anschrift des Kreditinstituts, die Darlehensart, sowie der effektive Jahreszins, der Sollzins, die Auszahlungsbedingungen und der Verzugszinssatzes.
Muster sollen Vergleich der einzelnen Angebote erleichtern
Des Weiteren gibt es jetzt auch einheitliche Muster für Kreditverträge, durch welche es der Verbraucher leichter haben soll, einzelne Angebote miteinander zu vergleichen. Bestandteil dieser einheitlichen Kreditverträge ist, dass sämtliche Kosten des Darlehensvertrages ausgewiesen werden.
Weitere Punkte, die in der neuen Richtlinie festgehalten sind, befassen sich mit der gesetzlichen Bonitätsprüfung, dem Inhalt des Darlehensvertrages, dem Widerruf des Kreditvertrages, sowie der Kündigung des Kredits, den Informationspflichten bei der Vermittlung sowie der Vergütung und Auslagen.
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