Die Änderungen bei der Schufa – Neue gesetzliche Regelungen werden nun umgesetzt
Die Auskunftei Schufa hat gerne gemacht was sie wollte, und wurde damit auch zur „GEZ in Sachen Schulden“. Längst war dies Verbraucherschützern böse aufgestoßen, aber es schien kein Kraut gewachsen gegen die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung, wie die Schufa sich. ursprünglich nannte.
Da die Schufa irgendwann machte, was sie wollte, und wild Daten zu sammeln begann, erließ der BGH bereits im Jahre 1985 ein maßgebliches Urteil, das in die Rechtssprechung einging als die „Schufa-Klausel“. Dies bedeutete, dass nur noch dann Daten an die Auskunftei übermittelt werden durften, wenn der Betroffene zuvor seine Einwilligung dazu gegeben hatte.
Schufa speichert - ohne zu Hinterfragen
Die meisten Daten, welche die Schufa ansammelt, sind jedoch nicht selbst recherchiert, die Auskunftei übernimmt blind die Daten, die Banken und Unternehmen liefern. Und erstellt daraus den seit vielen Jahren umstrittenen Scorewert, der Auskunft darüber geben soll, wie kreditwürdig jemand ist.
Bislang war der Scorewert einer großen Geheimhaltung unterworfen, und er wurde zwar als Auskunft an bei der Schufa anfragende Banken und Unternehmen weitergegeben – wie die Schufa den Scorewert für den einzelnen Verbraucher jedoch erstellt hat, blieb im Verborgenen. Dies führte immer wieder dazu, dass Kreditwillige entweder gar keinen Kredit bekamen, weil ihr Score zu schlecht war – oder nur zu überhöhten Zinsen.
Bisherige Praxis: Erst zahlen, dann die Eigenauskunft
Auch die Eigenauskunft für Verbraucher wurde nur auf Nachfrage erteilt und mündlich vor Ort bei einer der Schufa-Filialen auch kostenlos erteilt. Wer seine Eigenauskunft schriftlich haben wollte, der musste zahlen, entweder über das Onlineportal der Auskunftei oder in der einer Filialen vor Ort. Die Schufa hatte damit bislang wohl nicht so schlecht verdient mit den Eigenauskünften.Seit dem 1. April dieses Jahres gibt es nun jedoch Neuregelungen bei der Schufa, die damit Vorgaben des Gesetzgebers umsetzt. Zwangsweise nur, aber von den Verbraucherschützern mit Sicherheit auch weiterhin kritisch durchleuchtet.
Verbraucherschutzministerium spricht Klartext über die Schufa-Änderungen
In der die wichtigen Änderungen bei der Schufa begleitenden Presseabteilung beschrieb das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, BMELV, was sich den nun genau geändert hat seit Anfang April 2010:
„Aufgrund der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes können Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einmal jährlich von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in Textform verlangen. Die Auskunftei muss mitteilen, welche Daten zur Person gespeichert wurden, woher diese Daten stammen, an wen diese Daten weitergegeben wurden sowie den Zweck der Speicherung. Zusätzlich erfährt der Verbraucher seinen Scorewert und worauf dieser beruht. Der Scorewert beschreibt die Bonität eines Kunden.“
Die Verbraucherschützer raten übrigens, diese jährlichen Auskünfte wirklich zu nutzen und fehlerhafte Einträge zu reklamieren. Bereits im vergangenen Sommer hatte eine „vom BMELV beauftragte GP Forschungsgruppe, Institut für Grundlagen- und Programmforschung“ eine Studie darüber erstellt, „in welchem Umfang Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Auskunfteien gespeichert sind“. Das Ergebnis war selbst für Experten mehr als bedenklich. Denn: „fast 45 Prozent der von Auskunfteien gespeicherten Daten“ waren „fehlerhaft oder unvollständig“.
Die Eigenauskunft bei der Schufa kann ein Mal im Jahr kostenlos angefragt werden, online oder auf dem Postweg.
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