Neues Gesetz mit vielen Vorteilen für Verbraucher beim Ratenkredit
In wenigen Tagen tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel hat, Verbrauchern mehr Transparenz und Informationen zu ermöglichen, wenn sie einen Ratenkredit aufnehmen möchten. Hintergrund dabei ist, dass ab dem 11. Juni 2010 neue Regeln gelten, wenn Verbraucher einen Kredit für Möbel, ein Auto oder Unterhaltungselektronik aufnehmen.
Eine wichtige Änderung betrifft so genannte Lock-Angebote. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes haben Banken und Kreditinstitute das Recht, nur noch mit einem Effektivzins zu werben, der für mindestens zwei Drittel der Kunden gewährleistet werden kann. Bislang war es so, dass Banken mit Konditionen gelockt haben, die nur dann eintrafen, wenn Kunden hinsichtlich der Bonität besonders gut eingestuft wurden.
Auch im Bereich Informationen gibt es wichtige Änderungen. Bereits bevor der Vertrag zum Kredit abgeschlossen wird, steht die Bank in der Pflicht, den Kreditnehmer über die Nebenkosten, den genauen Zinssatz, sowie das Widerrufsrecht und eine mögliche vorzeitige Rückzahlung sowie die Folgen bei Zahlungsverzug zu informieren - und zwar schriftlich.
Was die Restschuldversicherung anbelangt, so muss die Prämie hierfür bei dem Effektivzins miteingerechnet werden. Lediglich dann, wenn das Kreditinstitut nachweisen kann, dass die Restschuldversicherung nicht zwangsweise für den Kredit ist, darf ohne diese Prämie gerechnet werden.
Neuerungen gibt es auch hinsichtlich der Kündigung. Ab sofort ist ein Ratenkredit jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist entweder ganz oder teilweise kündbar. Momentan ist es noch so, dass der Kredit erst nach einem halben Jahr und dann mit einer Frist von drei Monaten aufgelöst werden kann. Weiterhin ist es aber so, dass sich die Banken die Kosten, die über eine vorzeitige Kündigung entstehen, vom Kunden ersetzen lassen können. Festgelegt ist dabei, dass der Kunde 1 Prozent der ausstehenden Kreditsumme zurückzahlen muss. Bei einer Restlaufzeit, die unter 12 Monaten liegt, sind es lediglich 0,5 Prozent.
Verbraucher sollten allerdings wissen, dass diese Neuregelungen nur für diejenigen Verträge gelten, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen werden. Ebenso ausgeschlossen von der neuen Regelung sind Förderdarlehen, Kredite unter einem Wert von 200 Euro sowie zinslose Kredite. Außerdem gelten diese Regeln bei einem Immobiliendarlehen nicht für Kündigung und Vorfälligkeitsentschädigung.
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