Das Online Kreditlexikon
In Kreditverträgen wird derjenige der den Kredit beantragt hat und die Kreditsumme ausgezahlt bekommt als Kredit-nehmer bezeichnet.
Ein Kreditnehmer kann eine natürliche (ein Mensch) oder juristische Person (z.B. eine GmBH) sein. DerKreditnehmer/die Kreditnehmerin Ist Ansprechpartner in allen Fragen zum Kreditvertrag für das Kreditinstitut. Wenn kein Bürgen vorhanden sind, so ist er/Sie auch die Person, die bei Ratenausfall Haftbar gemacht wird.
Kreditgeber ist die Stelle die das Geld für einen Kredit verleiht. Also z.B. eine Bank, Sparkasse, Baussparkasse oder ein anders Finanzinstitut. Aber auch private, natürliche Personen sowie der Arbeitgeber können als Kreditgeber fungieren. Dies ist bei einem Privatkredit bzw. Arbeitgeberkredit der Fall.
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