Donnerstag, Mai 17, 2012

P-Konto, das Konto mit Pfändungsschutz






Wer Schulden hat und seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann, dem macht die Bank schnell das Konto dicht. Dann werden keine Daueraufträge mehr ausgeführt, man bekommt kein Geld mehr am Geldautomat und Lastschriften laufen ins leere. Das führt oft dazu, das der Kontoinhaber wichtige Zahlungen wie Miete, Versicherungsbeiträge oder Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Folge: Die Schlinge zieht sich zu und die Probleme werden mehr.


Eine Kontosperrung wird durch die Pfändung des Kontos verursacht. Gläubiger können die Pfändung eines Kontos bei Gericht beantragen. Dann wird das Konto gesperrt und evt. Guthaben an die Gläubiger weitergeleitet. Das ist im Sinne der Gläubiger die in fast allen Fällen zu recht Ihr Geld vom Schuldner bekommen möchte. Doch viele Menschen treibt dies noch weiter in die Schuldenfalle, obwohl Sie gewillt sind zu zahlen.



Pfändungsschutzkonto schützt das Konto für die wichtigsten Zahlungen


Seit Juli 2010 kann man sein normales Girokonto in ein sogenanntes "P-Konto" umwandeln lassen oder bei einer Bank ein P-Konto eröffnen. Wird eine Pfändung des Kontos veranlasst, dann ist auf einem Pfändungsschutzkonto eine Mindestbetrag geschützt. 985,15 werden auf dem Konto belassen, trotz Pfändung. Damit kann der Inhaber die wichtigsten Zahlungen ausführen. Der Betrag wird jeden Monat neu geschützt und erhöht sich sogar, wenn man Geld vom letzten Monat noch angetastet hat. Unterhaltspflichtige und Sozialhilfeempfänger können noch mehr schützen lassen.

Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos. Die Bank darf dafür keine Gebühren verlangen. Jede Bank kann ein bestehendes Konto in ein Konto mit Pfändungsschutz umwidmen.


Achtung Schufa: Wer ein p-Konto eröffnen sollte und wer nicht


Grundsätzlich ist nur zur Eröffnung eines Kontos mit Pfändungsschutz zu raten, wenn finanzielle Schwierigkeiten vorhanden sind. Solvente Verbaucher, die ein P-Konto als Vorsichtsmassnahme eröffnen wollen, sollten sich dies gut überlegen. Denn Inhaber eines P-Kontos werden an die Schufa übermittelt. Hat man ein P-Konto, so kann sich dies also negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Man sollte ein P-Konto daher nur einrichten wenn man in Not ist.



Hits: 1028
Kommentare (0)Add Comment

Ihre Meinung? Schreiben Sie einen Kommentar
Kleiner | Grösser

security code
Bitte den obigen Code eintragen


busy

AGB und CO