Was ist eine Sicherungsübereignung?
Antwort:
Die sogenannte Sicherungsübereignung dient als Sicherheit bei Darlehen und Krediten für die Bank. Hier wird der Bank das Eigentumsrecht an einer bewegliche Sache (z.B. Auto, Schmuck etc.) überlassen. Sollte ein Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können so kann die Bank durch den Verkauf dieser Sache die nich offenen Zahlungen des Kredites begleichen.
Bei einer Sicherungs-Übereignung darf man als Kreditnehmer die übereigneten Sachen weiter benutzen. Allerdings darf man diese Sache nicht mehr weiterverkaufen, denn der Eigentliche Eigentümer ist nun die Bank. Will man die übereignete Sache weiterverkaufen so benötigt man die schriftliche Zustimmung der Bank. Diese möchte dann in der Regel eine andere Sicherheit als Ersatz für die Sicherungsübereignung haben oder Sie verlangt das die noch offenen Beträge aus dem Erlös des Verkaufs beglichen werden.
Für die Bank liegt der Vorteil darin das im Falle einer privaten Insolvenz oder Zwangsvollstreckung nur die Bank über das übereignete Gut verfügen darf und kein anderer Schuldner. Denn die Bank ist schliesslich der Eigentümer. Vor allem zur Absicherung mittelhoher Ratenkredite ist die Übereignung bei Banken beliebt. So ist diese Art der Absicherung weit verbreitet bei der Autofinanzierung. In solch einem Falle behält die Bank den Fahrzeugbrief unter Verwahrung bis der PKW vollständig abgezahlt ist. Der Nutzer des Fahrzeugs (also der Kunde der den Kredit aufgenommen hat) kann das KFZ lediglich benutzen. Alle weiteren Rechte bleiben bei der Bank/Kreditgeber. Oftmals wird bei einem KFZ-Darlehen mit Sicherungsübereignung auch verlangt das das jeweilige Fahrzeug im Vollkasko Tarif versichert wird um auch den Werterhalt des Fahrzeugs zu garantieren.
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