Wie lange darf sich die bank Zeit lassen bis eine Überweisung auf meinem Konto Gutgeschrieben wird?
Antwort:
Für alle Überweisungen im europäischen Ausland (Mitgliedsstaaten der europäische Union) gilt eine Frist von fünf Bankgeschäftstagen.
Dies ist im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Bei eingehenden Überweisungen aus dem Ausland nach Deutschland ist es alledings fraglich sich auf diese Frist berufen zu können. Da die Überweisende Bank (Schuldnerbank) im Ausland sitzt und dort die Gesetzeslage eine andere sein kann.
Für Überweisungen innerhalb Deutschlands gilt eine Frist von einem Bankgeschäftstag wenn der Betrag von einer Hauptstelle zu eine Zweigstelle (oder umgekehrt) der Bank überwiesen werden soll. Bei anderen Institutsinternen Überweisungen (also bei Überweisungen innerhalb des selben Unternehmens) gilt eine Frist von zwei Bankgschäftstagen.
Für alle sonstigen Inlandsüberweisungen zwischen fremden Bankinstituten gilt eine Frist von höchstens drei Bankgeschäftstagen.
Für eine Überweisung von einer fremden Bank ergibt sich daraus eine maximale Dauer von vier Bankgeschäftstagen. Drei Tage für die Überweisung von Institut A (Schuldnerbannk) zu Institut B(Gläubigerbank). Und einen Tag für die Überweisungsgutschrift innerhalb des Bankinstituts B (interne Überweisung).
Sollte die Schulderbank die Überweisung innerhalb der genannten Fristen nicht nicht durchgeführt haben, so muss die Schuldnerbank den Überweisungsbetrag laut BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsen (Zahlung von Verzugszinsen).
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