Freihändige Verwertung
Freihändige Verwertung: Eine Bank kann eine so genannte freihändige Verwertung in die Wege leiten, wenn ein Kreditnehmer seine Schulden nicht bezahlt. Das Kreditinstitut kann in einem solchen Falle den üblichen, zeitaufwändigen Rechtsweg für die Verwertung eines Pfandes umgehen und darf seinerseits das Pfand selbstständig verkaufen. Dieses Recht der Bank muss vorab bereits im Pfandvertrag festgelegt worden sein. Wenn bei der Verwertung des Pfandes Überschüsse anfallen, so bekommt diese der Schuldner gutgeschrieben.
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